Im folgenden möchten wir Sie auf die Reise- & Geschäftsbedingungen auf- merksam machen,
die auf den Grundlagen der §§ 651 a ff BGB beruhen,
und deren Anerkennung Sie uns mit der Unterzeichnung der Reise- anmeldung schriftlich bestätigen.
- Abschluss des Reisevertrages
Im Allgemeinen empfehlen wir ein kostenloses Beratungsgespräch vor Abschluss eines Reisevertrages.
Die Anmeldung für das Beratungsgespräch erfolgt per e-mail,
Post bzw. Fax mit Hilfe des Anmeldeformulars oder telefonisch.
Mit dieser Anmeldung gehen Sie noch keine vertragliche Verpflichtung ein.
Sie bekunden damit lediglich Ihr Interesse an unseren Reisen.
Erst durch die Unterzeichnung der Reiseanmeldung geben Sie ein unverbindliches Angebot
an den Veranstalter, einen Reisevertrag abzuschließen.
Der eigentliche Reisevertrag und damit ein Anspruch auf Reiseteilnahme
kommt erst zustande mit
- der Annahme durch den Veranstalter, die in angemessener Zeit nach Eingang des
Angebots erklärt werden muss in Form der Reisebestätigung,
d.h. der schriftlichen Benachrichtigung durch den Veranstalter;
- dem Eingang der Vorauszahlung auf das Konto des Veranstalters.
Der Reisevertrag beinhaltet die ausge- schriebenen Leistungen zu den hier
aufgeführten Reisebedingungen. Der Teilnehmer/ Kunde ist mit der Speicherung seiner
Daten für das Vertragsverhältnis einverstanden.
- Bezahlung, Insolvenzschutzversicherung & Reiseunterlagen
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reise- preises, höchstens jedoch
von € 270,- fällig.
Die Anzahlung (10% des Reisepreises) darf wie alle Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise
von Angkor-Erlebnisreisen nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs.
3 BGB entgegengenommen werden und wird auf den Reisepreis ange- rechnet.
Insolvenzschutzversicherung: Die Versicherungssumme entspricht dem vollen Reisepreis, wenn
dieser durch den Versicherten bezahlt ist.
Ist für die Tourbuchung ein Reisebüro zwischengeschaltet, und wird dieses vor Antritt der
Reise zahlungsunfähig, so tritt - wenn bis dahin die Zahlung des Tourpreises durch das
Reisebüro an Angkor-Erlebnisreisen nicht erfolgt ist - diese Reiseausfall- kostenversicherung für den entstehenden Verlust nicht ein.
Die Restzahlung ist bis 21 Tage vor Reiseantritt fällig, d.h. sie muss dem Konto bis zu diesem Datum gutgeschrieben sein.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, wird Angkor-Erlebnisreisen von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
Die Aushändigung der Reiseunterlagen (u.a. Tickets, detaillierter Reiseverlauf) an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises und im Normalfall bis 7 Tage vor Reiseantritt.
- Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Reisevertrag und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Die im Vertrag enthaltenen Angaben sind für Angkor-Erlebnisreisen bindend. Angkor-Erlebnisreisen behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Vertragsangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
- Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von Trekking- und Erlebnisreisen nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür u.a. können zu einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs führen. Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen, soweit diese von Angkor-Erlebnisreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind aber nur gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.Über Leistungsänderungen bzw. -abweichungen wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gegebenenfalls bietet Angkor-Erlebnisreisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder den kostenlosen Rücktritt an. Angkor-Erlebnisreisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Leistung ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich.Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern Angkor-Erlebnisreisen in der Lage ist, eine solche Reise aus dem eigenen Angebot ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung Angkor-Erlebnisreisen gegenüber geltend zu machen. Falls Sie eine Reise vorzeitig beenden müssen, gehen die entstandenen Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
Flugbuchungen
Mehrkosten bei Umbuchung von An- und Abreiseorten werden Ihnen in Rechnung gestellt und betragen mindestens € 50,-.
An -/ Abreise mit der Bahn zum Flug
Flugzeitenänderungen seitens der Airlines werden teilweise kurzfristig mitgeteilt, entstehende Umbuchungskosten für Bahntickets auf Sondertarifen gehen zu Lasten der Kunden
- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Der Rücktritt sollte Angkor-Erlebnisreisen schriftlich mitgeteilt werden.
Wird der Reisebeginn oder ein Anreise-Anschluss durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verpasst
oder verhindern unvollständige bzw. ungültige Reisedokumente die
An- oder Weiterreise, so gilt dies als Rücktritt.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
kann Angkor-Erlebnisreisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Angkor-Erlebnisreisen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht
oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Bei Pauschalreisen mit Linienfluggesellschaften und Bahn entsteht bis zum 95. Tag
vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-.
Bei späterem Rücktritt stellt Angkor-Erlebnisreisen die nachfolgend aufgeführte
prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Reisegesamtpreis in Rechnung:
- ab 94. bis 45.Tag vor Reiseantritt 15%
- ab 44. bis 22.Tag vor Reiseantritt 25%
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 90%
- bei Rücktritt durch Nichtantritt am 1. Reisetag 95 % des Gesamtpreises
Bei Stornierungen sind die kompletten Reiseunterlagen einschließlich Versicherungen, Sicherungsschein, ausgehändigte Flugscheine oder andere Tickets im Original an Angkor-Erlebnisreisen zurückzusenden.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Angkor-Erlebnisreisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
- Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen
Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller
zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z. B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten
Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Reise entstehen oder Kosten für
eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder
Unfall (z. B. Hubschrauber- Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für die
Begleitperson).
Tritt Angkor-Erlebnisreisen bei einem akuten Notfall in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.
- Haftung des Reiseveranstalters
Angkor-Erlebnisreisen haftet für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit aller im Reisevertrag angegebenen Reiseleistungen,
sofern seitens Angkor-Erlebnisreisen nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Leistungen dem Kunden erklärt wurde,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Angkor-Erlebnisreisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht
und dem Reisenden hierfür ein Beförderungsschein ausgestellt,
so erbringt Angkor-Erlebnisreisen eine Fremdleistung.
Angkor-Erlebnisreisen haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen. Die Teilnahme an einer von Angkor- Erlebnisreisen veranstalteten Reise erfolgt
als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes
ebenso selbst verantwortlich wie für ausreichenden Versicherungsschutz.
- Obliegenheiten des Kunden
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen
von Angkor-Erlebnisreisen dahingehend konkretisiert, dass der Reiseteilnehmer verpflichtet ist,
auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Angkor- Erlebnisreisen anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen hat. Diese kann Angkor-Erlebnisreisen verweigern, wenn sie einen
unverhält- nismäßigen Aufwand erfordern. Angkor-Erlebnisreisen kann Abhilfe insoweit schaffen,
dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist
und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw.
die Abhilfe eine unzumutbare Vertragsänderung darstellt.
Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet,
den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter oder Angkor-Erlebnisreisen zu rügen.
Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels, ist er von Minderungs- und vertraglichen
Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch
den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt,
ist nur dann zulässig, wenn Angkor-Erlebnisreisen keine zumutbare Abhilfe leistet,
nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von
Angkor-Erlebnisreisen verweigert wird.
- Beschränkung der Haftung
Die Haftung von Angkor-Erlebnisreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit Angkor-Erlebnisreisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Angkor-Erlebnisreisen haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet wurden.
Angkor-Erlebnisreisen empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisege- päckversicherung.
Haftung des Luftfrachtführers: Kommt Angkor-Erlebnisreisen die Stellung eines
Luftfrachtführers zu, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau,
Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.
- Besondere Trecking-Risiken
Bei allen angebotenen Reisen im Treckingbereich ist zu beachten,
dass ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht.
Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko,
welches der Kunde selbst zu tragen hat. Auch ist zu beachten, dass in der Natur,
vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer
Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder
medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere
Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.
Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird daher vom Kunden erwartet, dass er sich mit den Anforderungen und Risiken der jeweiligen Tour vertraut macht und über Grundkenntnisse der Ersten Hilfe verfügt. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Trecking-Teil der Reise auf der Basis als selbständiger Reiseteilnehmer. Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
- Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
- Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber Angkor-Erlebnisreisen verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Danach ist dies nur noch möglich, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Den Vor-Ort-Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind Mängel schriftlich zu melden und gegenzuzeichnen. Sie sind jedoch nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bevollmächtigt.Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Angkor-Erlebnisreisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.
- Pass-, Visum- & Gesundheitsvorschriften
Angkor-Erlebnisreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, sich über den aktuellsten Stand der Gesundheits- und Impfvorschriften selbst zu informieren. Dabei ist der Rat eines Tropeninstitutes einzuholen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visum- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
- Kooperationspartner
Bei Reisen, bei denen unter dem Punkt Veranstalter nicht Angkor-Erlebnisreisen, sondern andere Veranstalter oder als "Kooperationspartner" angegeben ist, tritt Angkor-Erlebnisreisen lediglich als Vermittler auf, es gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
- Gerichtsstand
- Der Unternehmenssitz von Angkor-Erlebnisreisen ist Dresden.
Der Reisende kann Angkor-Erlebnisreisen bzw. die Fremdveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
- Für Klagen von Angkor-Erlebnisreisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,
oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz von Angkor-Erlebnisreisen maßgebend.
- Einschränkungen
Irrtum bei Preisangaben und Terminen vorbehalten.